Die Geburt eines Kindes bewegt vieles bei Eltern. Haben Sie bisher noch kein Testament gemacht, dann ist die Tatsache, dass Sie Eltern werden, ein guter Anlass, sich Gedanken über die Versorgung Ihrer Kinder im Falle eines Unglücks zu machen. Was geschieht mit dem Kind oder den Kindern, wenn den Eltern etwas passiert?
Mütter und Väter können mit einem gültigen Testament für einen solchen Fall die Zukunft ihrer Kinder regeln. Ein Testament stellt sicher, dass im Falle Ihres Todes entsprechende Vorkehrungen für Ihre Nachkommen getroffen sind. Ausserdem legt es fest, dass Ihr Besitz und Eigentum nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird, unter Berücksichtigung bestimmter Pflichtteile für Ehepartner und Kinder. Sie können darin beispielsweise festlegen:
Sie können selber ein gültiges Testament aufsetzen, müssen aber unbedingt gesetzliche Formvorschriften einhalten, ansonsten das Testament ungültig ist.
Ein neutrales Beispiel für ein mögliches Testament finden Sie hier.
Nach geltendem Schweizer Recht ist es nach wie vor nicht möglich, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen, es sei denn, dass beide Verfasser sämtliche Formerfordernisse erfüllen. Das bedeutet, beide Partner müssen jeweils den ganzen Text von Hand schreiben und unterzeichnen. Sehr viele Paare machen den Fehler, dass einer den Text schreibt und der andere nur seine Unterschrift daruntersetzt. Dies ist aber kein formgültiges Testament. Wenn irgend möglich wird es jedoch als gültiges Testament für denjenigen, der den Text handschriftlich verfasste, ausgelegt.
Stand: 03/07, PvE (Dok. 4.12)
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