swissmom_bei_facebook

Die Zusatzversicherung der Krankenkasse

Die in der Schweiz nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG gebräuchlichen Zusatzversicherungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

  • Ambulante Zusatzversicherungen, auch Krankenpflege-Zusatzversicherung oder kleine Zusatzversicherung genannt: Sie ergänzen präventive und medizinische Versorgung (z.B. Naturheilverfahren) ausserhalb des Spitals, auch Zahnstellungskorrekturen bei Kindern.  
  • Spitalzusatzversicherungen: Diese ergänzen die Grundversicherungen innerhalb eines Spitals. In erster Linie geht es um Komfortleistungen wie die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer oder freie Arztwahl. Damit ermöglichen die Krankenkassen aber auch gleichzeitig eine Behandlung in der gesamten Schweiz und den Aufenthalt in einer Halbprivat- oder Privatabteilung in einer Privatklinik.

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt im Vertrag mit eingeschlossen sind. 

Wichtig: Privatversicherungen und Krankenkassen haben eine Wartefrist (Karenzfrist) von mindestens 9 Monaten (270 Tage), z.T. sogar zwei Jahre,  für Mutterschaftsleistungen. Es lohnt sich also, einen Versicherungswechsel lange vor dem Schwangerwerden zu planen.

Buchtipp:
Zum Thema "Krankenkasse" gibt es einen Beobachter-Ratgeber.

Stand: 03/09, PvE     (Dok. 2.5)

 



info [at] swissmom.ch

Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung durch medizinisch ausgebildete Fachleute.

Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen

copyright swissmom.ch 2009

Newsletter
Anthrazit Siegel