Die in der Schweiz nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG gebräuchlichen Zusatzversicherungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
Ambulante Zusatzversicherungen, auch Krankenpflege-Zusatzversicherung oder kleine Zusatzversicherung genannt: Sie ergänzen präventive und medizinische Versorgung (z.B. Naturheilverfahren) ausserhalb des Spitals, auch Zahnstellungskorrekturen bei Kindern. Beim Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt im Vertrag mit eingeschlossen sind.
Wichtig: Privatversicherungen und Krankenkassen haben eine Wartefrist (Karenzfrist) von mindestens 9 Monaten (270 Tage), z.T. sogar zwei Jahre, für Mutterschaftsleistungen. Es lohnt sich also, einen Versicherungswechsel lange vor dem Schwangerwerden zu planen.
Buchtipp:
Zum Thema "Krankenkasse" gibt es einen Beobachter-Ratgeber.
Stand: 03/09, PvE (Dok. 2.5)
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