Die heutige Situation ist inakzeptabel: Während Frauen bei einer komplikationslosen Geburt in der obligatorischen Krankenversicherung keinen Selbstbehalt bezahlen müssen, werden Frauen mit Risikoschwangerschaften zur Kasse gebeten, indem eine Kostenbeteiligung der Mutter verlangt wird. So entschied es das Eidgenössische Versicherungsgericht, als es das Gesetz (KVG) sehr restriktiv auslegte. Wenn die Kostenbefreiung auf Schwangerschaften und Geburten mit Komplikationen ausgedehnt werden soll, muss aus Sicht der Richter die gesetzliche Grundlage geändert werden.
Dies soll nun geschehen: Am 19. März 2007 hat der Nationalrat im Einverständnis mit dem Bundesrat die Motionen aus CVP, FDP, SP und grüner Fraktion gut geheissen. Der Bundesrat wird nun eine entsprechende Gesetzesänderung formulieren und vorschlagen.
Stand: 03/07, PvE (Dok. 2.2.1)
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