Über die Franchise beteiligen Sie sich an den Kosten der versicherten Leistung, und dies für jedes Kalenderjahr.
Bei Behandlungen, die über einen Jahreswechsel dauern, bezahlen Sie deshalb die Franchise zwei Mal. Dies hängt damit zusammen, dass eine Behandlung (z.B. 4 Tage im Spital vom 30. Dezember bis zum 2. Januar) nicht als Ganzes betrachtet wird, sondern das jeweilige Datum der medizinischen Behandlung ausschlaggebend ist. Dies ist im Gesetz so vorgesehen, und die Krankenkasse darf deshalb nicht kulant sein. Je nach Konstellation bezahlen Sie so unter Umständen eine Rechnung von 3'950.- bei einer Franchise von 2'000.- selbst. Wären Sie vom 1. bis 4. Januar im Spital gewesen, würde sich die Krankenkasse mit 1'950.- beteiligen. Falls es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, können Sie deshalb versuchen, auf eine Verschiebung des Spitaleintrittes Einfluss zu nehmen.
Bei einer Schwangerschaft spielt der Spitaleintritt für die Kostenabrechnung keine Rolle, da die Grundversicherung keine Selbstbehalte / Franchisen verlangen darf, es sei denn, es handle sich um eine Risikoschwangerschaft.
Stand: 10/07, PvE (Dok. 2.3.3)
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