Komplikationen: Schwangerschaft oder Krankheit?

Die Frage, ob schwanger oder krank ist für die Krankenkasse wichtig, denn nur bei problemlosen Schwangerschaften oder Geburten übernimmt sie die Leistungen ohne Selbstbehalt. Hingegen übernimmt die Grundversicherung nicht automatisch die gesamten Kosten für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen oder einer begründeten Risikoschwangerschaft. Diese sind als Krankheitskosten anzusehen und deshalb von der Schwangeren im Rahmen der Franchise bzw. des Selbstbehalts mitzutragen. Zieht sich eine problematische Schwangerschaft noch über einen Jahrewechsel hinaus, kann es passieren, dass die werdende Mutter gleich zwei mal die volle Franchise bezahlen muss. Es empfiehlt sich daher für Schwangere, die Franchise möglichst niedrig zu halten.

Eine Risikoschwangerschaft besteht möglicherweise bereits, wenn mehr als zwei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden! Und nach den Krankenversicherungsgesetz muss sich eine Frau, die eine Fehlgeburt erleidet, anteilsmässig an den Behandlungskosten beteiligen, weil ein Spontanabort nicht unter "Entbindung" fällt, sondern unter "Krankheit" (Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts). Eine Einstellung, die unserer Meinung nach eindeutig geändert werden sollte - und gemäss Willen von Bundesrat und Nationalrat auch künftig durch eine Gesetzesanpassung geändert wird.

Verläuft eine Schwangerschaft nicht problemlos, drohen einer Schwangeren zudem Benachteiligungen bei der Lohnfortzahlung, und je nach Dienstalter kann es zu einer Lohnstopp kommen.

Bei speziellen medizinischen Untersuchungen, z.B. zusätzlichen Ultraschallkontrollen oder Fruchtwasseruntersuchung, sollten Sie sich vorher über die Kostenübernahme informieren. Generell gilt, dass zwei Ultraschalluntersuchungen nach einem ausführlichen Aufklärungs- und Beratungsgespräch bezahlt werden. Die Kosten für die Fruchtwasseruntersuchung werden übernommen, wenn diese aus zwingenden Gründen (z.B. bei Verdacht auf Down-Syndrom oder wenn die Mutter über 35 Jahre alt ist) angebracht ist. Liegt keine Indikation vor, muss die werdende Mutter solche Untersuchungen aus der eigenen Tasche bezahlen.

Stand: 03/07, PvE     (Dok. 2.3.2)

info [at] swissmom.ch

Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung durch medizinisch ausgebildete Fachleute.

Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen

copyright swissmom.ch 2009

Newsletter
Anthrazit Siegel