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Schwangerschaft oder Krankheit?

Die Frage, ob Sie schwanger oder krank sind, spielt bei Ihrer Krankenkasse eine Rolle.

Bei einer Schwangerschaft werden die Leistungen der Krankenkasse grundsätzlich ohne Selbstbehalt und Anteil an der Franchise durch die Grundversicherung gewährleistet. Ausnahmen sind jedoch: Medikamente, Mittel (z.B. Stützstrümpfe) und Gegenstände (z.B. Milchpumpe) werden von der Grundversicherung zwar übernommen, sie unterliegen aber alle dem Selbstbehalt und der Franchise. Es wird also eine Kostenbeteiligung des Versicherten von Gesetzes wegen verlangt.

Dies gilt jedoch leider nur bei einer normal verlaufenden Schwangerschaften oder Geburten; nur in diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Leistungen ohne Selbstbehalt. Hingegen übernimmt die Grundversicherung nicht automatisch die gesamten Kosten für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen oder einer begründeten Risikoschwangerschaft. Diese sind gemäss Rechtsprechung des Eidg. Versicherungsgerichtes als Krankheitskosten anzusehen und deshalb von der Schwangeren im Rahmen der Franchise bzw. des Selbstbehalts mit zu tragen. Es wird jedoch angestrebt, diese inakzeptable Praxis durch eine Gesetzesänderung zu beheben.

Stand: 08/08, PvE     (Dok. 2.2)

 



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