Die Grundversicherung für die Krankenpflege (Krankenversicherung) ist gesetzlich obligatorisch (KVG). Einzelpersonen und Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen können daher Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) beantragen. Verfahren, allfällige Antragsfristen (einige Kantone, z.B. ZH und BL, ermitteln die Berechtigten von Amtes wegen) und Vorausetzungen sind jedoch kantonal geregelt und die Kantone haben eine derart verwirrende Praxis und Vielfalt, dass eine Darstellung hier nicht möglich ist. Zudem wird in 15 Kantonen die Prämienvergünstigung den Krankenkassen überwiesen, in 11 Kantonen an die Versicherten.
Eine Auswahl von Anlaufstellen finden Sie hier:
Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch:
Was geschieht, wenn die Prämien für die Krankenkasse nicht bezahlt werden?
Stand: 11/09, PvE (Dok. 2.7)
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