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Was sind Einstelltage?

Wenn Sie Ihre Pflichten verletzen, werden Sie in Ihrer Anspruchsberechtigung vorübergehend eingestellt. Dies hat zur Folge, dass Sie während einer gewissen Zeit keine Taggelder erhalten, was in folgenden Fällen eintritt:

  • bei Arbeitslosigkeit durch eigenes Verschulden
  • wenn Sie sich persönlich nicht genügend um zumutbare Arbeit bemühen
  • wenn sie die Kontrollvorschriften oder Weisungen des RAV nicht befolgen, wie z.B. eine zugewiesene zumutbare Arbeit nicht annehmen eine arbeitsmarktliche Massnahme ohne entschuldbaren Grund nicht antreten oder abbrechen
  • bei Verletzung ihrer Wahrheits- und Meldepflichten

Die Einstellung beträgt je nach Verschulden 1 bis 60 Tage. Als bestandene Einstelltage zählen nur Tage, an denen Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Bei wiederholter Einstellung in der Anspruchsberechtigung wird die Einstelldauer höher ausfallen.

Stand: 01/09, PvE      (Dok. 5.10.4)



 

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