Wenn Sie Ihre Pflichten verletzen, werden Sie in Ihrer Anspruchsberechtigung vorübergehend eingestellt. Dies hat zur Folge, dass Sie während einer gewissen Zeit keine Taggelder erhalten, was in folgenden Fällen eintritt:
Die Einstellung beträgt je nach Verschulden 1 bis 60 Tage. Als bestandene Einstelltage zählen nur Tage, an denen Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Bei wiederholter Einstellung in der Anspruchsberechtigung wird die Einstelldauer höher ausfallen.
Stand: 01/09, PvE (Dok. 5.10.4)
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