Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird hat, sofern sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, Anspruch auf ALE. Die Arbeitslosenkasse klärt den Anspruch auf ALE ab und zahlt gegebenenfalls monatlich Leistungen in Form von Arbeitslosentaggeldern aus. Informieren sie sich frühzeitig beim RAV; ferner finden sie weitere nützliche Informationen unter www.treffpunkt-arbeit.ch
Als arbeitslos gilt, wer ganz oder teilweise arbeitslos ist. Ebenfalls versichert ist, wer eine Teilzeitstelle hat und eine Vollzeit- oder eine weitere Teilzeitbeschäftigung sucht.
Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bei Arbeitslosigkeit ist folgendes zu beachten: Alle arbeitslosen Personen, die Anspruch auf ALE haben, sind automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert. Die Versicherung beginnt an dem Tag, an dem die arbeitslose Person alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer ALE erfüllt. Der Versicherungsschutz der Suva besteht auch während Warte- und Einstelltagen, obwohl die Arbeitslosenversicherung während dieser Zeit keine ALE leistet. Aber die Versicherung endet 30 Tage nach Ende des Anspruchs auf ALE.
Stand: 05/09, PvE (Dok. 5.10.1)
info [at] swissmom.ch
Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen
keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung
durch medizinisch ausgebildete Fachleute.
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen
copyright swissmom.ch 2009