Seit dem 1. Januar 2008 schreibt das Gesetz vor, dass Personen, die bei Ihnen gegen Entgelt als
ein- oder mehmals im Monat tätig sind, in jedem Fall Sozialversicherungsbeiträge (AHV / IV / EO und ALV) leisten, gegen Unfall versichert sein und Steuern, z.B. Quellensteuer, zahlen müssen.
Früher war dies eine Qual, weil Sie zahreiche Behörden einbinden und -zig Formulare ausfüllen mussten, um gesetzeskonform zu sein. Wenn Sie jedoch heute z.B. Ihren Babysitter gesetzes- und versicherungskonform beschäftigen wollen, gibt es neuerdings Dienstleistungsstellen, welche für Sie alle Behörden- und Versicherungsfragen auf einen Schlag unbürokratisch und mit einem Formular erledigen.
Im Kanton Basel-Stadt, z.B., ist dies die ZAS - Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen. Sie bietet aus einer Hand kostengünstig die einfache und sichere Lösung. Mit nur einem Formular melden Sie Ihre Arbeitnehmende der ZAS, die für Sie zentral mit allen Versicherungen abrechnet. So haben Sie geringen Aufwand und verlieren keine wertvolle Zeit, denn die ZAS deckt alle gesetzlichen Pflichten ab. Und wenn Ihrem «guten Engel» doch mal etwas passieren sollte (z.B. Unfall), erledigt die ZAS auch dies – zum gleichen Preis.
Diese Dienstleistung gibt es auch in anderen Kantonen - googeln Sie sich doch durch.
Stand: 09/08, PvE (Dok. 5.6.4)
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