Wer möglichst schnell nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen möchte, sollte sich schon am Anfang der Schwangerschaft um eine gute Betreuung für den Nachwuchs kümmern. Denn leider ist es bei den Arbeitgebern noch immer nicht selbstverständlich, Müttern und Vätern ausreichend und vor allem flexible Möglichkeiten für die Betreuung anzubieten. Und leider gibt es immer noch zu wenige Krippenplätze. Vor allem Plätze für Babys sind sehr rar. Da ein Baby bis 15 Monate in der Regel 1 ½ Plätze zählt, fehlt es oft an Plätzen für Babys. Deshalb ist es nicht zu früh, sich schon in den ersten Schwangerschaftswochen Adressen zu besorgen und eventuell auch schon mal Krippe, Betriebskindergarten oder anderes unter die Lupe zu nehmen. Zunächst einmal sollten Sie sich orientieren, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt.
Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch das Experten-Interview mit Ulla Grob-Menges zum Thema "Kinderbetreuung heute: Fragen rundum KiTaS" und im Bereich "Verschiedenes/Aktuelles": Bindung im Frühkindalter
Und vergessen Sie nicht: Schwarzarbeit ...: Wenn Sie z.B. regelmässig einen Babysitter beschäftigen, sind Sie verpflichtet, AHV, IV, EO und ALV zu bezahlen, allenfalls Quellensteuer zu entrichten und eine Unfallversicherung abzuschliessen. - Keine Angst: Seit dem 1.1.2008 gibt es dafür ein ganz einfaches und unbürokratisches Formular (z.B. ZAS für Basel-Stadt).
Stand: 09/08, PvE (Dok. 5.6)
Wir bedanken uns herzlich bei unserer Leserin Sandra Vonlanthen für die fachliche Beratung!
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