Die Schweiz kennt zwei Ausweisarten: den Schweizer Pass und die Schweizer Identitätskarte. Sämtliche Informationen über die verschiedenen Passarten und die Identitätskarte sind auf der Homepage des Bundes (www.schweizerpass.ch) abrufbar. Danach gelten folgende Bestimmungen:
Der neue Pass 10:
Seit dem 1. März 2010 ist der neue Pass 10 erhältlich. Dieser ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild zur Erhöhung der Sicherheit von Reisedokumenten und Erschwerung deren missbräuchlichen Verwendung gespeichert sind. Der neue Pass kann über ein Online-Formular oder bei der Passstelle des Wohnsitzkantons, per Telefon oder je nach Kanton auch direkt vor Ort bestellt werden. Der Pass 10 kostet exklusive Portokosten 140 Franken für Erwachsene und 60 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Kombiangebot kosten Pass und Identitätskarte zusammen für Erwachsene 148 Franken, für Kinder 68 Franken. Der Pass 10 ist für Erwachsene 10 Jahre und für unter 18-jährige Personen 5 Jahre gültig. Die Passmodelle 03 und 06 können nicht mehr bestellt werden. Sie behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit.
| Identitätskarte
| Pass 10 | Kombi | provisorischer Pass |
| CHF | CHF | CHF | CHF |
Kinder und Jugendliche bis zum | 30.00 | 60.00 | 68.00 | 100.00 |
Erwachsene | 65.00 | 140.00 | 148.00 | 100.00 |
Beantragung einer IDK für Minderjährige und Kinder:
Bereits Babys brauchen eine Identitätskarte oder einen Pass, wenn diese Sie auf einer Auslandsreise begleiten sollen. Wenn beide miteinander verheirateten Eltern das Sorgerecht besitzen, reicht in der Regel die persönliche Vorsprache und Unterschrift eines Elternteils. Bei unverheirateten oder getrennt lebenden Eltern muss die elterliche Sorge nachgewiesen werden. Die Identitätskarte (IDK) wird bis auf weiteres in der heutigen Form ohne Chip und ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Von der persönlichen Erscheinungspflicht kann nur in Fällen von schweren körperlichen oder geistigen Gebrechen abgewichen werden.
Für Kinder, Minderjährige und Bevormundete gelten besondere Bestimmungen: Kinder müssen ab Geburt einen eigenen Ausweis durch ihre gesetzlichen Vertreter beantragen lassen. Zudem wird, ebenfalls ab Geburt, ein Foto verlangt. Auch wenn das Gesicht eines Babys noch nicht so aussagekräftig ist wie dasjenige eines Erwachsenen und sich auch rasch ändert, hat es dennoch bereits einige gut sichtbare Merkmale wie die Position der Ohren, die Augenform usw., die einen Beitrag zur Identifikation leisten können. Weitere Angaben zur Qualität des Fotos finden Sie in der „Fotomustertafel“. Bei Kindern, die das 7. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, wird die Unterschrift weggelassen und bei Minderjährigen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf die Erfassung von Fingerabdrücken verzichtet.
USA-Reisen: Der biometrischen Pass (Model 10) erlaubt die visumsfreie Einreise in und durch die USA. Der Pass (Modell 03) ausgestellt vor dem 26. Oktober 2006 und der biometrische Pass (Modell 06) erlauben die visumsfreie Einreise in und durch die USA. Die Beantragung eines biometrischen Reisepasses (Modell 10) erfolgt im ersten Schritt online, indem Sie Ihre Daten auf der folgenden Internetseite eingeben: www.schweizerpass.ch
Als Alternative haben Sie die Möglichkeit die Beantragung und den Termin Ihrer persönlichen Vorsprache auch telefonisch bei der für Sie zuständigen Vertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) zu vereinbaren. Die darauf folgende persönliche Vorsprache bei der für Sie zuständigen schweizerischen Vertretung ist zwingend erforderlich und unausweichlich. Bitte beachten Sie, dass die in den biometrischen Reisepass eingetragenen persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Heimatort aus dem schweizerischen Familienregister übernommen werden. Sollten Ihre Daten im Register nicht aktuell sein, so kann der Nachtrag in der Schweiz einige Monate dauern. Für die Identitätskarte gilt das gleiche Verfahren wie beim biometrischen Pass (Model 10).
Antragsverfahren Pass 10: Jeder Kanton hat festgelegt, welche Möglichkeiten er für die Beantragung des Passes 10 anbietet. Diese erfahren sie bei der zuständigen Passstelle in Ihrem Wohnsitzkanton: Kantonale Passstellen und Verfahren in den einzelnen Kantonen
Die Identitätskarte ohne Pass können Sie, je nach Kanton, entweder wie bis anhin bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der kantonalen Passstelle telefonisch oder über das Internet beantragen: Antragsformular Pass 10 und/oder Identitätskarte
Weitere Informationen: Wir empfehlen Ihnen, sich auf dem Internet bei den Einwohnerdiensten ihrer Gemeinde/Stadt zu erkundigen, bevor sie den Gang auf das Amt machen.
Stand: 04/11, PvE (Dok. 6.5)
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