Wo müssen Sie Ihr Baby anmelden?
Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb einer Woche bei Behörden, Krankenkasse und Arbeitgeber anzumelden. So verpassen Sie keine Vorteile. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengestellt:
- Zivilstandsamt: Innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt muss Ihr Baby beim Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. Meist erledigt das die Spitalverwaltung für Sie, weshalb Sie auch die amtlichen Dokumente (Familienbüchlein und Schriftenempfangsschein) zur Entbindung mitbringen sollten. Zusammen mit der Vornamenskarte kann dann die Meldung erfolgen. Der Vater kann diese Anmeldung ebenfalls besorgen, wenn er ein Attest des Spitals vorlegt. Erfolgte die Niederkunft zu Hause, so sind folgende Personen für die Anmeldung in absteigender Reihe verantwortlich: Der Ehemann, die Hebamme, der Arzt oder die Ärztin, jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war, oder auch die Mutter. Die Eintragung in das Geburtsregister legt den Familiennamen und die Reihenfolge der Vornamen fest.
- Für Reisen ins Ausland braucht Ihr Baby eine Identitätskarte oder einen Pass.
- Arbeitgeber: Jeder Kanton hat ein eigenes Kinder-, Ausbildungs- und Familienzulagengesetz mit sehr unterschiedlichen Kindergeldbeträgen.
- Die kantonale Steuerbehörde: Die Steuergesetze können von einem Kanton zum anderen sehr unterschiedlich sein.
- Alle Versicherungen der jungen Familie sollten ebenfalls von der Geburt des Kindes unterrichtet werden. Die Krankenkasse informieren Sie schon lieber vor der Geburt Ihres Kindes. Das Kind muss nicht Ihrer Krankenkasse beitreten, es kann auch eine eigene haben.
Stand: 03/07, PvE (Dok. 6.2)