Übersicht: Versicherungen für Familien

Gewöhnt man sich langsam an Gedanken, Nachwuchs zu bekommen, dann malt man sich die weitere Zukunft gern aus. Plötzlich erhält das Bedürfnis nach Sicherheit eine neue Bedeutung, denn schliesslich geht es nun nicht mehr nur um Sie allein.

Mit einem Kind kommt mehr Verantwortung – für eine lange Zeit, die im ersten Moment fast unüberschaubar erscheint. Mütter und Väter überlegen, wie sie diese Zeit mit ihrem Kind oder mehreren Kindern planen sollen. Welche Weichen in Richtung Zukunft soll man nun schon stellen?

Für Versicherungen gilt das Gleiche wie für Finanzmodelle: Mehrere Angebote einholen, vergleichen und möglichst unabhängige Berater und Beraterinnen befragen. Folgende Versicherungen machen durchaus Sinn, sobald man eine Familie gegründet hat:

  • Hausratversicherung: Sobald die Einrichtung über die einer Studentenbude hinausgewachsen ist, sollten man sein Hab und Gut gegen Feuer, Diebstahl, Wasser, Sturm, Einbruch usw. versichern lassen. Das alles geschieht mit einer Hausratversicherung. Hier gibt es bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften grosse Preisunterschiede; erkundigen Sie sich also sehr genau.
  • Private Haftpflichtversicherung: Sie ist für Familien mit Kindern ein Muss, weil sie für Schäden aufkommt, die durch Ihr Verschulden oder das Ihrer Kinder dritten Personen entstanden sind. Oft sind jedoch minderjährige Kinder in den Haftpflicht-Policen ihrer Eltern mit gedeckt. Eine Geburtsmeldung an den Haftpflicht-Versicherer sollte demnach genügen (klären Sie dies jedoch sorgfältig mit Ihrer Versicherung ab)
  • Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (Taggeldversicherung): Unfall oder Krankheit kann zu Jobverlust führen; da kann es durchaus sinnvoll und beruhigend sein, sich entsprechend abzusichern. Für Eltern bzw. Familienernährer ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Taggeldversicherung bei Krankheit oder Unfall) deshalb überlegenswert.
  • Private Unfallversicherung: Jeder Arbeitnehmer ist automatisch gesetzlich unfallversichert, einschliesslich auf dem Weg dorthin und wieder nach Hause (sog. Betriebsunfall-Versicherung nach UVG). Passiert ein Unfall im privaten Bereich, kommt für Spätschäden wie etwa Invalidität zunächst niemand auf (da kein Betriebsunfall). Eine private Unfallversicherung ist dann hilfreich. Viele Arbeitnehmer sind aber auch für nicht-berufsbedingte Unfälle beim Arbeitgeber versichert (sog. Nichtbetriebsunfall-Versicherung nach UVG). Alle berufstätigen Personen müssen sich von Gesetzes wegen in der Schweiz gegen Krankheit und Unfall versichern (UVG-Obligatorium).
    Bei Teilzeitarbeit sind Sie möglicherweise nur gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg versichert, nicht jedoch bei z.B. Unfällen zu Hause. Überprüfen Sie daher Ihre Unfall-Versicherung und fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
    Vorsicht bei Selbständigerwerbenden und Nicht-Berufstätigen, einschliesslich Kindern: Diese müssen sich nicht obligatorisch gegen Unfall versicheren, können dies aber tun (und sollten dies - als Empfehlung - aus unserer Sicht auch tun). 

Es lohnt sich, sich gut zu informieren, welche Versicherung was anbietet. Noch besser: Profitieren Sie kostenlos von einer neutralen und unabhängigen Versicherungsberatung! Bitte klicken Sie hier zum Kontaktformular.

Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch das Experten-Interview mit Antonio Mangino zum Thema "Versicherungen für junge Eltern" sowie sein Experten-Interview zum Thema "Baby ohne Trauschein".

Stand: 03/07, PvE     (Dok. 3.1)

 

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