Gesundheitsschutz vor und nach der Geburt

Während und nach der Schwangerschaft ist die Frau empfindlicher gegen Schädigungen und Anstrengungen, die im Zusammenhang mit den Bedingungen am Arbeitsplatz stehen.

Die Rechtsordnung des Bundes enthält daher besondere Vorschriften zum Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern. Der Schutz vor Überbeanspruchung ist vor allem im Arbeitsgesetz geregelt (Art. 35ff. ArG), ebenso in der dazu gehörenden Verordnungen „Verordnung 1“ (Art. 60-66 ArGV 1) sowie der "Mutterschutzverordnung" (Links zu den Texten sind am Schluss dieses Dokumentes eingefügt).

Das Arbeitsrecht gilt jedoch nicht für alle Branchen und Berufsgruppen. Ausgenommen sind z.B. die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Kanton und Gemeinden (hier gelten eigene Gesetzte, welche jedoch im Inhalt oft gleiche / ähnliche Bestimmungen enthalten) und die Landwirtschaft. Auch auf Arbeitnehmerinnen in höherer leitender Stellung (Kaderpositionen) ist das Arbeitsgesetz generell nicht anwendbar. Die Details finden sich in Art. 2 und 3 ArG.

Die Schutzbestimmungen unterscheiden die Phasen vor und nach der Geburt; Informationen dazu finden sie hier:

Zu ausgewählten Sonderfragen finden Sie hier zusätzliche Informationen:

Bei Bedarf finden Sie hier zusätzliche Hinweise:

Stand: 03/07, PvE     (Dok. 1.4) 

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