Eine Arbeitnehmerin muss in den ersten 8 Wochen nach der Niederkunft von der Arbeit fernbleibenn, in dieser Zeit darf kein Betrieb eine Mutter beschäftigen, die ein Neugeborenes hat. Sie muss kein Arztzeugnis vorlegen und darf nicht einmal dann beschäftigt werden, wenn sie selbst es ausdrücklich wünscht, denn in dieser Zeit gilt ein absolutes Arbeitsverbot. Bis 16 Wochen nach der Geburt hat sie ein Recht auf Mutterschaftsurlaub.
Somit dürften Sie ab der 9. Woche wieder arbeiten, wenn Sie möchten. Wichtig ist hier jedoch, dass Sie in diesem Fall Ihren Anspruch auf Taggeld der Mutterschaftsversicherung verlieren, und zwar auch dann, wenn Sie nur Teilzeit arbeiten.
Stand: 01/12, PvE (Dok. 1.5.2)
info [at] swissmom.ch
Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen
keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung
durch medizinisch ausgebildete Fachleute.
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen
copyright swissmom.ch 2009