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Lohnfortzahlung: Die 3 Skalen

Die Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft ist von der Dienstdauer abhängig. Die Arbeitsgerichte haben eine einheitliche Praxis entwickelt, mit der die Lohnfortzahlung verbindlich geregelt wird. Unten sind die 3 Skalen, nach denen sich die dienstalterabhängige Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeber berechnet. Welche Tabelle zur Anwendung kommt, wird durch die kantonale Gerichtspraxis definiert. Am meisten verbreitet ist die "Berner Skala", nach welcher sich AG, LU, FR, GE, SG, SO, VD VS und ZG richten.

Berner Skala: Anstellungsdauer

Berner Skala: Lohnfortzahlung

1. Jahr (über 3 Monate)

3 Wochen

2. Jahr

1 Monat

3. und 4. Jahr

2 Monate

5. bis 9. Jahr

3 Monate

10. bis 14. Jahr

4 Monate

15. bis 19. Jahr

5 Monate

20. bis 24. Jahr

6 Monate

ab 25. Jahr

7 Monate

Basler Skala: Anstellungsdauer

Basler Skala: Lohnfortzahlung

1. Jahr (über 3 Monate)

3 Wochen

2. und 3. Jahr

2 Monate

4. bis 10. Jahr

3 Monate

11. bis 15. Jahr

4 Monate

16. bis 20. Jahr

5 Monate

über 20 Jahr

6 Monate

Zürcher Skala: Anstellungsdauer

Zürcher Skala: Lohnfortzahlung

1. Jahr (über 3 Monate)

3 Wochen

2. Jahr

8 Wochen

3. Jahr

9 Wochen

usw.

pro Jahr 1 Woche mehr

 

 Stand: 02/12,   PvE     (Dok. 1.6.1) 

 



 

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