Muss eine Schwangere den zukünftigen Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch darüber informieren?
Nein. Eine Schwangere, die sich um eine Stelle bewirbt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Schwangerschaft bei der Bewerbung mitzuteilen.
Werden Sie vom künftigen Arbeitgeber auf eine vorliegende Schwangerschaft gefragt, sind Sie nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten, da man Ihnen diese aus rechtlicher Sicht nicht stellen dürfte. Eine solche Frage betrifft die Privatsphäre, die vor einer Einmischung des Arbeitgebers geschützt ist, denn sie verletzt das im Gleichstellungsgesetz verankerte Diskriminierungsverbot. Um sich aus einer solch ungemütlichen Situation zu befreien, kann auch mit der Gegenfrage geantwortet werden, ob dies für die offene Stelle relevant sei.
Falls die Schwangerschaft jedoch die Arbeit objektiv verunmöglicht oder eine erhebliche Einschränkungen der Tätigkeit nach sich zieht, sind Sie verpflichtet, den künftigen Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Dies ist der Fall bei gesundheitlichen Gründen (gefährliche oder beschwerliche Arbeiten) bzw. bei Berufen, bei welchen die äussere Erscheinung von zentraler Bedeutung ist (Schauspielerin, Tänzerin, Modell).
Falls Sie angestellt sind, finden Sie weitere Informationen unter den nachstehenden Links. Bitte beachten Sie auch, dass Siei während der Probezeit noch nicht den vollen Schutz geniessen, falls Sie z.B. schwanger sind:
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Stand: 01/12, PvE (Dok. 1.2)
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