Ein "Temporärarbeitsvertrag" ist nicht das selbe wie ein "befristeter Arbeistvertrag", obwohl gemeinsame Merkmale bestehen.
Der Hauptunterschied: wer ist rechtlich mein Arbeitgeber?
Eine der Gemeinsamkeiten: spezielle Kündigungsbestimmungen
Bei befristeten Verträgen ist die Vertragsdauer und somit die Einsatzdauer zeitlich begrenzt. Der Vertrag endet somit ohne Kündigung. Temporärverträge können sowohl befristet wie auch unbefristet abgeschlossen werden.
Für Schwangere und Mütter ergeben sich daraus besondere Fragestellungen. Lesen Sie hier mehr
Stand: 10/07, PvE (Dok. 1.11)
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