Im Falle einer Pandemie sind verschiedene Szenarien möglich, unter welchen Sie als Eltern betroffen sein könnten. Aus den nachstehenden Fragen ergeben sich Rechtsfragen, von welchen wir die wichtigsten unten dargestellt haben:
Krippe: Ich habe Angst, dass sich mein Kind anstecken könnte und schicke es deshalb nicht mehr in die Krippe. Muss ich weiter bezahlen?
Ja: Blosse Angst genügt nicht. Es muss eine konkrete Ansteckungsgefahr bestehen, beispielsweise durch Kinder, welche an der Schweinegrippe erkrankt sind und weiterhin die Krippe besuchen. Nur in einem solchen Fall können sich die Eltern weigern, weiterhin zu bezahlen und ihr Kind zu Hause lassen. Falls jedoch die Krippe schliesst und der Krippevertrag nichts anderes regelt, müssen Sie nicht weiter bezahlen, da die Krippe ihre Leistung nicht mehr erbringt.
Schule: Kann ich mein Kind aus Angst vor einer Ansteckung aus der Schule nehmen ?
Das Schulwesen ist zwar kantonal unterschiedlich geregelt, aber grundsätzlich riskieren Sie eine Busse, wenn Sie ihr gesundes Kind nicht in die Schule schicken. Diese können empfindlich hoch sein (Kanton Zürich: bis zu 3000 Franken). Falls die Behörden empfehlen, die Kinder zu Hause zu behalten, riskieren sie jedoch sicher keine Busse.
Kinderbetreuung: Muss mir der Arbeitgeber frei geben um die Kinder zu betreuen, falls die Schule schliesst ?
Ja, bis zu drei Tagen. Für Arbeitnehmende und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Schweinegrippe haben wir hier eine spezielle Seite eingerichtet unter: Schweinegrippe: Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz.
Zahlreiche weitere Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie auf der Webpage des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) unter www.seco.admin.ch/themen, (Stichwort „Pandemie“)
Stand: 08/09, PvE (Dok. 1.13.2)
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