Schweinegrippe: Rechte und Pflichten

Die Schweinegrippe wird aus heutiger Sicht für den grössten Teil der Bevölkerung nicht schlimmer sein als eine gewöhnliche Grippe; sie wird auch deshalb als „Pandemie“ bezeichnet . Problematisch wird vermutlich die hohe Ansteckungsgefahr sein, weil bis zu 1-2 Millionen Einwohner in der Schweiz erkranken könnten. Ausfälle am Arbeitsplatz, weil selber krank oder zu Hause, um Kranke pflegen oder Andere zu betreuen (Gesunde, die nicht in den Kindergarten oder in die Schule können), stellen auch eine Vielzahl von Rechtsfragen, auf die hier eingegangen wird.

Die Schweiz hat sich seit über 5 Jahren sehr intensiv – wohl am intensivsten auf der Welt – auf den Eintritt einer Pandemie vorbereitet, so dass wenig Grund zur Besorgnis besteht: So fand unter der Leitung des Bundesrates im Januar 2005 ein „Strategische Führungsübung“ statt, an welcher der Ausbruch einer Pandemie in der Schweiz simuliert wurde. Vor allem grosse Schweizer Unternehmen bereiten sich zudem seit mehreren Jahren auf den Eintritt einer Pandemie vor, damit sie einerseits ihre Mitarbeiter schützen können, anderseits aber auch sicher gestellt ist, dass wichtigen Geschäftsprozesse auch mit 40% weniger Mitarbeitern durchgeführt werden können. Entsprechend haben Firmen für den Schutz ihrer Angestellten Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel eingekauft und andere Schutzmassnahmen – z.B. Abstandslinien beim Empfang, erhöhtes Reinigen von Türgriffen und Liftschaltern - vorgesehen. Einige Arbeitgeber haben diese Schutzmittel in der Zwischenzeit ihren Mitarbeitern abgegeben und Verhaltensmassnahmen empfohlen.

Aus unterschiedlicher Sicht stellen sich nun zahlreiche rechtliche sowie andere Fragen, zu welchen Sie unter folgenden Links mehr lesen können:

 

 

Jeweils tagesaktuelle Informationen finden Sie unter der Webpage des Bundesamtes für Gesundheit „Gemeinsam gegen Grippe“.


Stand: 08/09, PvE                    (Dok  1.13)

 

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