Nein. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Mutterschaftsurlaub sind zwingend, und der Mutterschafturlaub darf von Ihrem Arbeitgeber nicht gekürzt werden, aus welchem Grund auch immer.
Nach dem absoluten Arbeitsverbot von 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie jedoch vorzeitig die Arbeit wieder aufnehmen, falls Sie dies wünschen. Beachten Sie jedoch, dass Sie dann Ihren Anspruch auf das Taggeld aus der Mutterschaftsversicherung verlieren.
Stand: 10/07, PvE (Dok. 1.8.2)
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