Ferienkürzungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub?

Dürfen die Ferien wegen Schwangerschaft oder Bezug des Mutterschaftsurlaubes gekürzt werden? Das Gesetz gibt hier klare Antworten:

  • Ja: Wegen Schwangerschaft dürfen vom Arbeitgeber die Ferien nur dann gekürzt werden, wenn eine Arbeitnehmerin länger als 2 Monaten an der Arbeitsleistung verhindert ist (Art. 329b Abs. 3 OR). Ab dem dritten vollen Monat Abwesenheit und für jeden weiteren vollen Monat kann der Arbeitgeber die Ferien im gleichen Kalenderjahr um je 1/12 kürzen.
  • Nein: Das Gesetz erwähnt ausdrücklich nur die "Schwangerschaft" als Kürzungsgrund. Der Ferienanspruch darf deshalb nicht gekürzt werden, wenn der Mutterschaftsurlaub (Art. 329f OR) bezogen wird.

Stand: 03/07, PvE     (Dok. 1.8.3) 

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