Vorweg zwei Punkte, die für Schwangere wichtig sind:
Grundsätzlich ist es möglich, Überstunden mit mindestens gleich langer Freizeit zu kompensieren. Vertraglich sind andere, für Sie bessere Vereinbarungen (z.B. Zuschläge von 25% oder mehr) möglich, so dass die konkrete Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag, einem dazu gehörenden Reglement oder dem Gesamtarbeitsvertrag zu finden ist. Die Kompensation kann jedoch weder einseitig von Ihnen beansprucht noch Arbeitgeber diktiert werden. Gegenseitiges Einverständnis zum Zeitpunkt der Kompensation ist notwendig; suchen Sie deshalb frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Zum Thema Ferienkürzungen finden Sie hier weitere Hinweise.
Stand: 01/12, PvE (Dok. 1.8.6)
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