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Vaterschaftsurlaub

Von Gesetztes wegen gibt es heute keinen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Er basiert ausschliesslich auf Freiwilligkeit der Arbeitgeber. Eine parlamentarische Initiative ist im Parlament jedoch hängig. Im Schnitt gewähren die Unternehmen den Vätern heute bei der Geburt ihres Kindes zwischen ein und drei Tagen Urlaub. Immer mehr Firmen gehen aber ein wenig weiter, um den Vätern das Erlebnis der ersten Tage des Neugeborenen zu erlauben. Die Fronten sind sich jedoch am bewegen:

  • Als einer der Vorreiter hatte Swisscom in 2006 einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen eingeführt
  • Per 1.1.2007 führte dann Migros auch einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen ein
  • Andere, vor allem grössere Unternehmen der Privatwirtschaft kennen gleiche oder ähnliche Lösungen

Politisch hat Bundesrätin S. Sommaruga Bewegung in die Debatte gebracht. In einer ersten Phase soll das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall verankert werden und danach soll die Frage des Unterhalts neu geregelt werden. Der Bundesrat soll demnach das Obligationenrecht und die Erwerbsersatzgesetz so ändern, dass ein Vater im Anschluss an die Geburt eines Kindes Anrecht auf "einige Wochen " bezahlten Vaterschafturlaub hätte. Diesen könnte er unmittelbar nach der Geburt oder auch innerhalb von 12 Monaten danach beziehen. Wegen der zu erwartenden Mehrkosten lehnen Arbeitgeber- und Gewerbeverbände einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub ab und verweisen auf das Prinzip der Freiwilligkeit.

Im internationalen Vergleich hinkt die Schweiz aber immer noch hinter anderen Ländern her. Besonders grosszügig sind die skandinavischen Staaten. Zum Vergleich: Dänemark kennt einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 28 Wochen, wovon 10 Wochen auf Väter übertragen werden können. In Finnland dauert die bezahlte Auszeit 1 Jahr, die ersetn 21 Wochehn für die Mutter, die übrigen 31 Wochen dürfen sich die Eltern teilen. Schweden kennt einen bezahlten Elternurlaub von 15 Monaten, davon mindestens 1 Monat für den Vater.

Beim Bund gibt es ab 2008 fünf statt zwei Tage Vaterschaftsurlaub. Wenn es die betriebliche und individuelle Situation zulässt, kann der Vaterschaftsurlaub mit bereits bestehenden Arbeitszeitmodellen ergänzt und ausgedehnt werden, beispielsweise mit unbezahltem Urlaub, Telearbeit, Teilzeitarbeit oder einem Sabbatical.

 

Stand: 05/11,   PvE      (Dok. 1.8.5)



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