Von Gesetztes wegen gibt es heute keinen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Er basiert ausschliesslich auf Freiwilligkeit der Arbeitgeber. Eine parlamentarische Initiative ist im Parlament jedoch hängig. Im Schnitt gewähren die Unternehmen den Vätern heute bei der Geburt ihres Kindes zwischen ein und drei Tagen Urlaub. Immer mehr Firmen gehen aber ein wenig weiter, um den Vätern das Erlebnis der ersten Tage des Neugeborenen zu erlauben. Die Fronten sind sich jedoch am bewegen:
Politisch hat der Nationalrat am 8. März 2007 eine Motion mit 78 gegen 74 Stimmen überwiesen. Der Bundesrat soll demnach das Obligationenrecht und die Erwerbsersatzgesetz so ändern, dass ein Vater im Anschluss an die Geburt eines Kindes Anrecht auf "einige Wochen " bezahlten Vaterschafturlaub hätte. Diesen könnte er unmittelbar nach der Geburt oder auch innerhalb von 12 Monaten danach beziehen. Wegen der zu erwartenden Mehrkosten lehnen Arbeitgeber- und Gewerbeverbände einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub ab und verweisen auf das Prinzip der Freiwilligkeit.
Im internationalen Vergleich hinkt die Schweiz aber immer noch hinter anderen Ländern her. Besonders grosszügig sind die skandinavischen Staaten. Zum Vergleich: Dänemark kennt einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 28 Wochen, wovon 10 Wochen auf Väter übertragen werden können. In Finnland dauert die bezahlte Auszeit 1 Jahr, die ersetn 21 Wochehn für die Mutter, die übrigen 31 Wochen dürfen sich die Eltern teilen. Schweden kennt einen bezahlten Elternurlaub von 15 Monaten, davon mindestens 1 Monat für den Vater.
Beim Bund gibt es ab 2008 fünf statt zwei Tage Vaterschaftsurlaub. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Er will die Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt attraktiv und wettbewerbsfähig erhalten. Heute haben die beim Bund angestellten Männer Anspruch auf zwei freie Tage nach der Geburt eines Kindes. Neu sollen es fünf Tage sein, wobei der Urlaub in den ersten sechs Monaten nach der Geburt zu beziehen ist. «Väter sollen sich mehr um die Familie kümmern können», sagte Bundesrat Hans-Rudolf Merz vor den Medien. Wenn es die betriebliche und individuelle Situation zulässt, kann der Vaterschaftsurlaub mit bereits bestehenden Arbeitszeitmodellen ergänzt und ausgedehnt werden, beispielsweise mit unbezahltem Urlaub, Telearbeit, Teilzeitarbeit oder einem Sabbatical.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte Bundesrätin Doris Leuthard im Januar 2009 mit der Ankündigung, in ihrem Volkswirtschaftsdepartement einen fünftägigen Vaterschaftsurlaub einzuführen. Der Bundesrat pfiff sie zurück und gab Merz den Auftrag, eine Lösung für die gesamte Bundesverwaltung zu prüfen.
Stand: 06/09, PvE (Dok. 1.8.5)
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