Nein. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Mutterschaftsurlaub sind zwingend, und der Mutterschaftsurlaub beginnt mit der Geburt des Kindes. Es ist somit nicht erlaubt, einzelne Tage vorzubeziehen.
Was einzig möglich ist, ist das Taggeld der Mutterschaftsversicherung später zu beziehen. Dieser Zahlungsaufschub ist erlaubt bei Frühgeburten, falls ein Neugeborenes mindestens 3 Wochen im Spital verbleiben muss. Durch den Zahlungsaufschub kann es allerdings zu einer Einkommenslücke bei der Mutter kommen, da für diese ein absolutes Arbeitsverbot während 8 Wochen gilt.
Stand: 10/07, PvE (Dok. 1.8.1)
info [at] swissmom.ch
Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen
keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung
durch medizinisch ausgebildete Fachleute.
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen
copyright swissmom.ch 2009