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Kann der Mutterschaftsurlaub vorbezogen werden?

Nein. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Mutterschaftsurlaub sind zwingend, und der Mutterschaftsurlaub beginnt mit der Geburt des Kindes.  Es ist somit nicht erlaubt, einzelne Tage vorzubeziehen. 

Was einzig möglich ist, ist das Taggeld der Mutterschaftsversicherung später zu beziehen. Dieser Zahlungsaufschub  ist erlaubt bei Frühgeburten, falls ein Neugeborenes mindestens 3 Wochen im Spital verbleiben muss. Durch den Zahlungsaufschub kann es allerdings zu einer Einkommenslücke bei der Mutter kommen, da für diese ein absolutes Arbeitsverbot während 8 Wochen gilt.

Stand: 10/07, PvE     (Dok. 1.8.1)

 



 

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