Der Lohnabzug von 20% ab dem 1. Arbeitstag ist völlig legal, und zwar dank eines Ausnahmeartikels im Obligationenrecht. Eigentlich sieht das Gesetz zwar für die ersten drei Wochen eine 100 prozentige Lohnfortzahlung für mindestens drei Wochen im 1. Dienstjahr vor. Wenn aber der Arbeitgeber eine „gleichwertige“ andere Lösung anbietet, kann er von dieser Vorschrift abweichen und nur 80% des Lohnes anbieten.
„Gleichwertig“ beinhaltet eine Art von „Tauschhandel“: die Arbeitnehmerin wird ab dem 1. Krankheitstag wegen der Lohnkürzung schlechter gestellt, dafür fährt sie besser, weil sie den reduzierten Lohn viel länger erhält.
Konkret gelten 80% Lohn bei Krankheit als korrekt, wenn:
Je nach Branche (z.B. Banken, Versicherungen, Pharma, Grossverteiler) wird jedoch bereits ab dem ersten Tag der Lohn zu 100% bezahlt, dies 3 Monate lang, erst danach mindestens 80%.
Stand: 03/07 – PvE (Dok. 1.8.4)
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