Es kommt darauf an. Beginnen wir mit dem einfachen Fall:
Wenn demnach das Babysitten so intensiv und regelmässig wird, dass ein Arbeitgeber- / Arbeitnehmerin-Verhältnis vorliegt, beginnt je nach Kanton ein Verfahren, das von sehr viel Bürokratie getrieben ist, weil oft verschiedene Ämter / Versicherer kontaktiert werden müssen, um die Anmeldung gesetzeskonform zu machen.
Im Kanton Basel-Stadt gibt es dazu 1 Anlaufstelle, die "Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen ZAS", die vom Gewerbeverband mit betrieben wird. Dort kann man mit 1 Formular alles erledigen:
- AHV, IV, EO, ALV
- Berufsunfall-, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung
- Beiträge zur Familienausgleichskasse
- Pensionskasse (obligatorisch ab Jahreslohn 19'350 Fr. / Stand 2005)
- eventuelle Quellensteuer
Ende Jahr erhalten Sie einen Lohnausweis für Steuerbehörde und Angestellte.
Falls es bei Ihnen keine solche Stelle gibt, sollten Sie kontaktieren:
- Ihre AHV-Behörde (für AHV, IV, EO, ALV, BVG, Familienausgleich)
- Ihren privaten Unfallversicherer, bei dem Sie eine separate Unfallpolice abschliessen können.
Stand: 10/07, PvE (Dok. 1.12.1)
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