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Unfallversicherung und Steuerausweis für Babysitter und Raumpflegerin ?

Es kommt darauf an. Beginnen wir mit dem einfachen Fall:

  • Falls 1 Mal wöchentlich eine Raumpflegerin für 4 Stunden zu Ihnen kommt, müssen Sie diese versichern und ihr und der Steuerbehörde Ende Jahr einen Lohnausweis abgeben. Die Raumpflegerin gilt in diesem Fall als Arbeitnehmerin und Sie sind Arbeitgeber.
  • Falls gelegentlich die schulpflichtige Nachbarstochter kommt, die Kinder hütet und sich so ihr Taschengeld aufbessert, ist eine Unfallversicherung sehr ratsam, Sozialabgaben und Steuerausweis braucht es hingegen nicht.
  • Wo die Grenze zwischen beiden Fällen liegt, ist unklar. Dennoch: Schwarzarbeit ist keine Alternative und gefährlich für alle Beteiligten.

Wenn demnach das Babysitten so intensiv und regelmässig wird, dass ein  Arbeitgeber- / Arbeitnehmerin-Verhältnis vorliegt, beginnt je nach Kanton ein Verfahren, das von sehr viel Bürokratie getrieben ist, weil oft verschiedene Ämter / Versicherer kontaktiert werden müssen, um die Anmeldung gesetzeskonform zu machen.

Im Kanton Basel-Stadt gibt es dazu 1 Anlaufstelle, die "Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen ZAS", die vom Gewerbeverband mit betrieben wird. Dort kann man mit 1 Formular alles erledigen:
- AHV, IV, EO, ALV
- Berufsunfall-, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung
- Beiträge zur Familienausgleichskasse
- Pensionskasse (obligatorisch ab Jahreslohn 19'350 Fr. / Stand 2005)
- eventuelle Quellensteuer
Ende Jahr erhalten Sie einen Lohnausweis für Steuerbehörde und Angestellte. 

Falls es bei Ihnen keine solche Stelle gibt, sollten Sie kontaktieren:
- Ihre AHV-Behörde (für AHV, IV, EO, ALV, BVG, Familienausgleich)
- Ihren privaten Unfallversicherer, bei dem Sie eine separate Unfallpolice abschliessen können.

Stand: 10/07, PvE     (Dok. 1.12.1)



 

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