Freiwillig eine Geburt per Kaiserschnitt? Diese Frage wird derzeit überall diskutiert: Sowohl unter den Schwangeren in Geburtsvorbereitungskursen als auch unter den Experten auf internationalen Gynäkologenkongressen.
Etwa 15 Prozent aller Schwangeren müssen aus medizinischen Gründen per Kaiserschnitt entbinden, für sie ist diese Operation eindeutig ein Segen. Doch immer mehr Frauen (z.Zt. schätzungsweise etwa 6 Prozent aller Schwangeren) planen, ihr Kind per Kaiserschnitt zu bekommen - obwohl keine eindeutige medizinische Indikation vorliegt. Da ist von den Vorteilen der Schnittentbindung, einer schmerzfreien und planbaren Geburt die Rede, der Geburtskanal werde weniger beansprucht. Und nicht wenige sind sogar der Meinung, dass der moderne, schonende Kaiserschnitt besser fürs Baby sei.
Einige Geburtshelfer unterstützen diesen Wunsch. Zwar gilt immer noch die natürliche Geburt ohne Dammschnitt, ohne Zange bzw. Saugglocke und ohne Komplikationen als die beste und risikoärmste Geburt. Danach kommt jedoch sofort der geplante Kaiserschnitt, durchgeführt nach Ende der 38. Schwangerschaftswoche, als zweitbeste Geburtsvariante. Für manche Ärzte scheinen die Vorteile auf der Hand zu liegen: Nicht nur, was die Honorierung durch die Krankenkassen angeht, auch rechtlich scheint der Arzt mit einer geplanten Schnittentbindung auf der sicheren Seite zu sein. Mit einem Kaiserschnitt werde alles medizinisch mögliche für Mutter und Kind getan. Kommt es jedoch trotzdem zu einem Schadensfall bei Mutter oder Kind, erhalten mögliche Schadenersatzklagen eine völlig andere Richtung.
Rechtlich gesehen gilt immer noch: Ein Kaiserschnitt ohne medizinische Indikation ist eine Körperverletzung an Mutter und Kind. Nach der klassischen Lehrmeinung gilt, dass er nur durchgeführt werden soll, wenn Gefahr für Mutter oder Kind droht. Inzwischen müssen die Geburtshelfer den Frauen ein Recht auf Selbstbestimmung zubilligen - vorausgesetzt, die Schwangere hatte genügend Zeit, mit Hebammen und Ärzten die Vor- und Nachteile der jeweiligen Geburtsart zu besprechen. Ausserdem muss die Patientin darüber informiert werden, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff die Kosten eventuell nicht übernehmen.
Die Gegner der Wunsch-Operation betonen, dass Kaiserschnitt-bedingte Komplikationen den Tod der Mutter immer noch häufiger nach sich ziehen als die Komplikationen bei einer natürlichen Geburt. Nach aktuellen Zahlen, die bei den Perinatal-Erhebungen in Bayern (alle Geburten der letzten Jahre) gewonnen wurden, sterben dreimal so viele Frauen bei einer notfallmässigen Sectio als bei einer vaginalen Geburt. Dies kann man allerdings nicht als Argument gegen einen geplanten Wunschkaiserschnitt einsetzen, denn er stellt für die Mutter kein grösseres Risiko dar als die vaginale Entbindung.
Auch Langzeitprobleme können infolge von Schnittentbindungen auftreten und werden nach Meinung der Kritiker zuwenig berücksichtigt. Manche Frauen haben nach einem Kaiserschnitt grössere Schwierigkeiten, wieder schwanger zu werden. Komplikationen sind zudem häufiger, wenn nach dem ersten Kaiserschnitt eine vaginale Entbindung angestrebt wird. Nach einem Kaiserschnitt sitzt der Mutterkuchen in der nächsten Schwangerschaft etwas häufiger an einer ungünstigen Stelle (Placenta praevia) oder haftet besonders fest (Placenta accreta), was zu gefährlichen Blutungen nach der Geburt führen kann.
Allerdings ist es auch nach einer Sectio durchaus möglich, die nächste Geburt wieder auf natürlichem Wege zu bewältigen. Kritiker der Wunschsectio bemängeln auch, dass die Schwangeren durch den glatten Bauchschnitt oft das Gefühl haben, als Mutter bereits das erste Mal versagt zu haben, und oft Jahre brauchen, bis sie die psychologischen Probleme überwunden haben.
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19.1.2009: Wunschkaiserschnitt so spät wie möglich
Stand: 09/10, BH
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