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Der geplante Kaiserschnitt

Ein geplanter ( = primärer) Kaiserschnitt ist immer dann sinnvoll,

  • wenn der Mutterkuchen vor dem Muttermund liegt und den Geburtsweg ganz oder teilweise versperrt (Plazenta praevia),
  • wenn sich der Mutterkuchen vorzeitig von der Gebärmutterwand ablöst (vorzeitige Plazentalösung),
  • wenn bestimmte Erkrankungen der Mutter vorliegen, z.B. nach einer Nierentransplantation, bei bestimmten Infektionskrankheiten oder einer schweren Präeklampsie,
  • wenn bestimmte körperliche Fehlbildungen des Kindes schon vor der Geburt entdeckt wurden (offener Rücken, offener Bauch),
  • wenn eine sehr frühe Frühgeburt bevorsteht oder das Kind zu schwach für die vaginale Geburt ist,
  • oder wenn sich das Kind in einer geburtsungünstigen Lage, vor allem der Quer- oder Schräglage, befindet.

 

Bei einer Zwillingsschwangerschaft kann - wenn auch selten - der erste Zwilling spontan geboren werden (wenn er in Schädellage liegt) und der zweite Zwilling mit Kaiserschnitt, z.B. wegen schlechter Herztöne. Aber wenn eines der Kinder oder beide Kinder sehr klein oder auch sehr unterschiedlich im Gewicht sind, ist ein vorausgeplanter Kaiserschnitt für beide Kinder schonender. Bei höhergradigen Mehrlingen (Drillingen usw.) wird von vornherein ein Kaiserschnitt empfohlen.

Umstritten ist die Frage, ob ein geplanter Kaiserschnitt bei der Beckenendlage (Steisslage) berechtigt ist. Zwar sollte z.B. mit einer äusseren Wendung versucht werden, das Kind in die richtige Position zu bringen. Und geübte Geburtshelfer können eine vaginale Geburt auch aus Beckenendlage erfolgreich leiten. Dennoch ziehen viele Geburtshelfer inzwischen die einfachere Schnittentbindung vor, um von vorneherein mögliche Komplikationen - und damit Klagen der Eltern - auszuschliessen.

Den idealen Zeitpunkt für einen geplanten Kaiserschnitt kann man nicht so einfach bestimmen, er ist auf jeden Fall abhängig von der gesundheitlichen Situation der werdenden Mutter und des ungeborenen Babys. Geht es dem Kind gut und ist der Grund für einen Kaiserschnitt zum Beispiel ein zu enges Becken, eine ungünstige Kindslage wie die Beckenendlage oder mehrere vorherige Kaiserschnittentbindungen, dann wird in der Regel bis in die 39. Schwangerschaftswoche (d.h. 38 vollendete Wochen) abgewartet.

Bei einem geplanten Kaiserschnitt kann die Schwangere meist über die Art der Anästhesie entscheiden, d.h. ob die Schnittentbindung unter Vollnarkose oder mit einer örtlichen Betäubung (z.B. Periduralanästhesie) durchgeführt wird.

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Stand: 09/10, BH



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