Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie haben das Recht auf eine eigene Entscheidung und auch auf einen „Wunsch-Kaiserschnitt“ (Wunsch-Sectio).
Allerdings hat auch der Arzt das Recht, einen Kaiserschnitt zu verweigern, wenn er keine offensichtliche medizinische Berechtigung dafür sieht, denn juristisch gesehen gilt ein solcher Kaiserschnitt wie jede "unnötige" Operation als Körperverletzung.
Das sollten Sie in Ruhe mit Ihrem Frauenarzt, Ihrer Frauenärztin bzw. dem Ärzteteam im Spital klären. Oft können Ängste durch ein vertrauensvolles Gespräch ausgeräumt werden.
Stand: 12/08, BH
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