Rechte und Pflichten des Vaters

Grundsätzlich hat das Kind ein Recht darauf seinen Vater zu kennen („Jedes Kind hat zwei Eltern“).

Vater mit Baby im Tragetuch
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Nicht automatisch als Vater anerkannt


Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, d.h. leben sie im Konkubinat oder voneinander unabhängig (z.B. als alleinerziehende Mutter), so entsteht die rechtliche Beziehung zum Vater nicht automatisch. 

Dies bedeutet, dass sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde von Gesetzes wegen einschalten muss, falls die Mutter nicht verheiratet ist und der Vater das Kind bis zur Geburt nicht anerkannt hat. Da in der Schweiz jede Geburt dem Zivilstandsamt unter Nennung beider Eltern gemeldet wird, meldet sich bei fehlendem Vater die Kindes- oder Erwachsenenschutzbehörde – je nach Wohnort – sofort nach der Geburt oder spätestens nach 2-3 Monaten. Wenn nicht festgestellt werden kann, wer der Vater ist, erhält das Kind automatisch einen Beistand. Die Ernennung eines Beistandes ist dann nicht notwendig, wenn der Vater vor oder kurz nach der Geburt das Kind anerkennt.

Durch die Anerkennung der Vaterschaft vor dem Zivilstandsbeamten wird das Verhältnis zwischen Vater und Kind unwiderruflich begründet. Dies hat zwei rechtliche Konsequenzen:

  • Unterhaltspflicht: Die Zahlungspflicht wird bestenfalls durch einen Unterhaltsvertrag geregelt, der von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigt wurde. Dadurch wird der Vater unterhaltspflichtig und zwar bis zur Volljährigkeit des Kindes oder bis zum Abschluss seiner ordentlichen Ausbildung. Zu den Geldzahlungen kann er gerichtlich verpflichtet werden, falls er sie nicht freiwillig leistet. Auch ohne Unterhaltsvertrag kann die ledige Mutter vom Vater des Kindes die Unterhaltskosten während 4 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt geltend machen (Art. 295 ZGB; Ansprüche der unverheirateten Mutter).

  • Erbrecht: Das Kind wird direkter Erbe des Vaters und somit dem Vater gegenüber erbberechtigt, auch wenn er noch weitere eheliche Kinder hat. Das Kind hat das gleiche Erbrecht wie seine Halbgeschwister. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vater die Vaterschaft anerkannt hat oder diese durch ein Gerichtsurteil festgelegt worden ist.

Letzte Aktualisierung: 04.01.2023, NK