Lohnfortzahlung, Taggelder und Mutterschaftsurlaub

Schwangere mit Handtasche und Ordner
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Nein, durch Ihre vorzeitige Kündigung, die Sie selbst veranlasst haben, verlieren Sie leider Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Nein, Sie oder Ihr Arbeitgeber müssen die Geburt bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden. Dafür gibt es spezielle Formulare bei Ihrer Ausgleichskasse, bei der Gemeinde oder über www.ahv.ch. Die Entschädigung wird jedoch im Normalfall durch den Arbeitgeber angemeldet und ausbezahlt.
Nein, mit dem ersten Arbeitstag wird auch die Auszahlung der Taggelder eingestellt. Dies gilt auch, wenn Sie nun nur noch Teilzeit, vorher aber voll gearbeitet haben.
Das ist abhängig von der Dauer der Schwangerschaft. Hat die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert und wird das Kind tot geboren oder stirbt es bei der Geburt, dann erhalten Sie auch Taggeld.
Ja, wer in Teilzeitarbeit erwerbstätig ist, hat genau die gleichen Rechte wie Vollzeitangestellte. Das gilt auch für Frauen, die regelmässig im Stundenlohn arbeiten, wenn sie die Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld erfüllen. Das gilt sogar auch für Frauen, die auf Abruf zu Hause warten und …
Leider nicht. die Mutterschaftsversicherung bezieht sich auf eine Niederkunft und nicht auf die Anzahl der geborenen Kinder.
Auch Frauen, die im Betrieb des Ehemannes arbeiten und einen Barlohn erhalten, steht eine Mutterschaftsentschädigung zu. Zudem gibt es für Nichterwerbstätige oder haushaltsführende Frauen die Möglichkeit, mit einer Taggeldversicherung einen Arbeitsausfall versichern zu lassen. Eine private …
Ja, für Ausländerinnen gelten die gleichen Rechte wie für Schweizerinnen, sofern sie die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Mutterschaftsversicherung erfüllen. Die Mutterschaftsversicherung ist also nicht an eine Nationalität gekoppelt. Das gilt auch für Frauen, die im Ausland für eine …
Ja, das ist absolut richtig so. Es werden die üblichen 5.3 Prozent, die auch bei jedem Lohn abgezogen werden, geltend gemacht. Dies für AHV, IV und EO. Auch der Abzug der Arbeitslosenversicherung wird Ihnen vom Taggeld abgezogen, der Arbeitgeber muss davon jedoch keinen Beitrag an die …
Falls Sie nicht vor der Schwangerschaft schon krank gemeldet wurden, dann haben Sie nach vier Dienstjahren (Achtung es gelten die Dienstjahre, nicht Kalenderjahre) im Kanton Zürich Anspruch von 10 Wochen. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber auch eine bessere Lohnfortzahlungsregelung haben, wenn sie …
Normalerweise arbeiten Sie bis zur Geburt, denn der Schwangerschaftsurlaub beginnt erst ab Geburt des Kindes und kann nicht vorbezogen werden. Wenn Sie vorher aus gesundheitlichen Gründen weniger oder gar nicht arbeiten können, ist dies der Krankheit gleichgestellt und wird durch die …
Normalerweise beginnt der Anspruch auf das Mutterschaftsgeld erst mit der Geburt des Kindes. Wenn aber ein Neugeborenes (z.B. ein Frühgeborenes) während mindestens 2 Wochen im Spital bleiben muss, würde sich die Zeit, während der sich die Mutter zu Hause um das Kind kümmern könnte, verkürzen. Dies …
Letzte Aktualisierung: 10.06.2021, swissmom-Redaktion