Das Thema, ob Kinder im Bett der Eltern schlafen sollen, wird schon seit längerem kontrovers diskutiert. Jedenfalls bestehen zu den Auswirkungen dieser Gewohnheit die unterschiedlichsten Ansichten.
Um sicher und entspannt zusammen mit ihrem Baby oder Kleinkind in einem Bett zu schlafen, sollten sich Eltern gewisser Risiken bewusst sein und deshalb optimale Bedingungen schaffen. Welche Gefahren bestehen beim gemeinsamen Schlafen im Familienbett und was kann man dagegen tun?
Mütter wissen eigentlich immer instinktiv, wo ihr Kind liegt. Deshalb kann es unter normalen Bedingungen nicht passieren, dass es „aus Versehen“ erdrückt wird, wie oft befürchtet wird. Sie sollten allerdings unbedingt auf eine feste Matratze achten und das Baby nicht auf ein Kissen oder unter ein grosses Federbett legen. Auch sollten Sie Nichtraucher sein und weder Alkohol noch Drogen (dazu gehören auch Medikamente, wie z.B. Schlaftabletten) genommen haben.
Die Ursachen des plötzlichen Kindstods sind trotz weltweiter Forschung immer noch nicht abschliessend geklärt. Es gibt aber gewisse Vorsichtsmassnahmen gegen den plötzlichen Kindstod, unter anderem das Schlafen in Rückenlage, der Verzicht aufs Rauchen, eine sichere Schlafumgebung und der Überhitzungsschutz. Die gefährlichste Phase ist zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat eines Kindes.
Schläft das Baby bei Ihnen im Bett, sollten Sie deshalb unbedingt darauf achten, dass die Schlafumgebung des Babys keine Überwärmung zulässt. Zu empfehlen ist das Anbringen eines sogenannten Babybalkons. Dabei montiert man eine Gitterseite eines Babybettes ab und bringt die Matratze auf die gleiche Höhe des Elternbettes. Das Kind hat somit seine eigene Bettumgebung.
Der plötzliche Kindstod: Vorsichtsmassnahmen
Stand: 09/10 AG/JL
info [at] swissmom.ch
Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen
keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung
durch medizinisch ausgebildete Fachleute.
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen
copyright swissmom.ch 2009