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Unterwegs mit dem Vélo
Kaum ist das Wetter sonnig und warm, zieht es die Familie nach draussen. Dann packt die Lust nach Picknick oder einer kleinen Velotour, wo man natürlich auch die Kleinsten gerne im Vélositz mitnimmt. Damit der Ausflug nicht zum Fiasko wird, sondern pures Vergnügen bleibt, gibt es einige Aspekte zu beachten.
Lange Vélotouren sollten Sie mit Ihrem Baby noch nicht unternehmen. Radeln Sie nur so lange, wie es sich wohlfühlt und setzen Sie ihm unbedingt einen passenden Helm auf. Babys kühlen auf dem Fahrrad schnell aus, denn sie strampeln sich ja nicht warm. Ihr Kind sollte deshalb etwas wärmer angezogen sein als Sie selbst.
Solange es noch nicht sicher im Vélo-Kindersitz sitzen kann, darf es in einem Kinderanhänger mitkommen, in dem eine Babyschale befestigt werden kann. In solch einem Anhänger können Sie auch zwei Kinder transportieren. Es ist nämlich verkehrspolizeilich nicht erlaubt, zwei Vélositze auf einem Fahrrad zu montieren.
Im Handel erhältlich sind
- Kindersitze montiert am Lenkrohr (bis max. 15 kg Körpergewicht),
- Kindersitze montiert am Sattelrohr (bis max. 22 kg Körpergewicht) und
- Fahrradanhänger (max. 2 Kinder).
Vor- und Nachteile dieser Modelle und weitere Informationen zum Kauf des passenden Velositzes finden Sie hier.
Möchten Sie Ihr Kind und sich selbst schützen? Dann bestellen Sie hier gratis den swissmom-pelsano Autokleber.
Stand: 04/12, BH/AS
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Bei Säuglingen ist „kötzeln“ ein normaler Vorgang. Fast immer bessert sich der sogenannte
Beim Teilen auf Fairness zu achten, das versuchen schon Vorschulkinder, wie ein Münchner Psychologen-Team herausfand. Sie nehmen sowohl auf die Bedürftigkeit anderer Rücksicht als auch darauf, wer in einer Gruppe wie viel hat. Fünfjährige z.B. teilten im Experiment nicht nur selbst, sondern forderten auch einen Mitspieler, der mehr besass als sie selbst, auf, einem „armen“ Mitspieler etwas abzugeben. „Der Fairness-Gedanke entwickelt sich bereits in diesem Alter sehr stark“, sagt Studienleiter Markus Paulus. „Das Prinzip ist: Der Reichste sollte etwas von seinem Besitz abzugeben“.