Eines von 1.000 Kindern wird taub geboren und eines von 100 ist zu einem gewissen Grad hörgeschädigt. Um diese Kinder optimal behandeln zu können, muss spätestens im sechsten Lebensmonat mit der Therapie begonnen werden. Ansonsten steigt auch die Gefahr, dass das Baby nicht mehr richtig sprechen lernt.
Leider bemerken die Eltern oft erst nach zwei Jahren, dass ihr Kind Probleme hat, alles zu hören – vor allem daran, dass die Sprachentwicklung verzögert ist. Nur wer hören kann, lernt auch zuhören und sprechen. Mehr als 90 Prozent von dem was Babies lernen, stammt aus beiläufig gehörten Gesprächen. Bis zur Anpassung von Hörgeräten ist wertvolle Zeit verstrichen, was in vielen Fällen eine nicht mehr aufzuholende Verzögerung der Sprachentwicklung bedeutet. Diese Kinder bleiben deshalb in ihrer sprachlichen Kommunikation zeitlebens schwer behindert.
Dabei lässt sich das Gehör schon einige Tage nach der Geburt testen. Die Untersuchung dauert ungefähr zwei Minuten, ist absolut schmerzfrei für das Neugeborene und kann durchgeführt werden, während es schläft. Dabei wird eine zierliche Sonde, die leise Klicklaute erzeugt, in das Ohr eingeführt. Wenn die Ohren gesund sind, reagieren sie darauf mit "otoakustischen Emissionen". Darunter versteht man akustische Signale, die von den Haarzellen im Innenohr ausgehen. Diese werden von dem angeschlossenen Messgerät registriert und gemessen. Wenn keine Reaktionen nachweisbar sind, wird der Test noch einmal durchgeführt, denn es gibt verschiedene harmlose Einflüsse, wie Reste von Fruchtwasser im Ohr, die fälschlich zu einem auffälligen Ergebnis führen können. Oder es werden Nerven- und Hirnpotenziale abgeleitet, die auditorisch evozierten Potenziale. Damit kann gemessen werden, ob die Übertragung der Schallsignale ins Gehirn funktioniert.
Seit Mai 1999 wird an den ersten Spitälern in der Schweiz das allgemeine Hörscreening als Pilotprojekt durchgeführt. Die Untersuchung findet am zweiten oder dritten Lebenstag auf der Wochenbettstation statt. Das Screening gilt als bestanden, wenn mindestens ein Ohr normale Werte aufweist. Wenn in der ersten Untersuchung an beiden Ohren ungenügende otoakustische Emissionen nachweisbar sind, wird eine zweite Untersuchung am gleichen oder folgenden Tag empfohlen. Denn die Funktion kann auch vorübergehend durch den Geburtsvorgang beeinträchtigt sein, und nur etwa ein Viertel der zunächst festgestellten Hörschäden bei Neugeborenen werden auch tatsächlich in einer genaueren Untersuchung bestätigt. Falls sich auch bei dieser zweiten Messung an beiden Ohren keine genügenden otoakustischen Emissionen ableiten lassen, gilt das Screening als nicht bestanden. In diesem Falle wir den Eltern eine weiterführende Abklärung an einer dazu geeigneten pädaudiologischen Stelle innerhalb der ersten drei Lebensmonate empfohlen.
Sogar in besonders schweren Fällen von Hörschäden können durch die richtige Behandlung grosse Erfolge erzielt werden. Nicht nur Hörgeräte, sondern auch Cochlea-Implantante können bereits sehr früh zur Anwendung kommen. Wenn Kinder von Beginn an mit einer passenden Hörhilfe aufwachsen, gibt es später kaum Unterschiede zu ihren Altersgenossen.
Aber auch wenn alle Testergebnisse unauffällig sind, sollten die Eltern regelmässig darauf achten, ob das Kind gut hört. Störungen müssen nicht immer angeboren sein, sondern können sich auch durch Infektionen ergeben. Die grobe Checkliste sieht so aus:
Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch unser Experten-Interview mit PD Dr. med. Thomas Linder, Luzern.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.deafkipedia.com und www.gebaerden-sprache.ch. Bücher, DVDs und Spiele für gehörlose Kinder finden Sie unter www.fingershop.ch.
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16.3.2009: Neugeborene reagieren schon auf Musik
Stand: 07/09, BH
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