Viele Eltern ängstigt die Sorge vor Nebenwirkungen von Impfungen, die aber oft auf veralteten Informationen oder Übertreibungen beruhen. Ein Impfstoff darf erst zugelassen werden, wenn bewiesen ist, dass sein Nutzen allfällige Risiken bei weitem überwiegt. Die Gefahr, dass ein Kind im ersten Lebensjahr am plötzlichen Säuglingstod stirbt, ist deshalb etwa tausend Mal höher als eine Schädigung durch eine Impfung.
Leichte Nebenwirkungen (Impfreaktionen) sind in den ersten ein bis zwei Tagen aber recht häufig. Der Körper mobilisiert seine Abwehkräfte, die Impfung erfüllt also ihren Zweck– sie ist „angegangen“. Das können zum Beispiel eine lokale Rötung und/oder Schwellung an der Impfstelle und gewisse Allgemeinbeschwerden wie Unwohlsein, Unruhe, Müdigkeit und Fieber sein. Treten Fieberkrämpfe oder Reaktionen auf, die Sie beunruhigen, sollten Sie unbedingt Ihren Arzt oder Ihre Ärztin benachrichtigen.
Einige Impfungen rufen auch Symptome hervor, die in sehr geschwächter Form der Krankheit selbst ähneln, vor der die Impfung später schützt (Impfkomplikation oder "Unerwünschte Impferscheinung" UIE). Ernste Komplikationen sind jedoch ausgesprochen selten und treten etwa einmal unter 100.000 Impfungen auf. Und noch seltener ist ein bleibender Impfschaden, der eine Behandlung und ggf. auch eine Entschädigung erfordert. Unerwünschte Nebenwirkungen von Schutzimpfungen gehören seit 1987 zu den meldepflichtigen Krankheiten. Zu melden sind grundsätzlich alle schwereren Reaktionen oder Ereignisse, die innerhalb von acht Wochen nach einer Impfung auftreten und nicht eindeutig durch eine andere Ursache bedingt sind.
Zur Verträglichkeit der einzelnen Impfstoffe:
Stand: 04/10, BH
info [at] swissmom.ch
Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen
keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung
durch medizinisch ausgebildete Fachleute.
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen
copyright swissmom.ch 2009