Seitdem im Jahr 2000 die Stillberatung als Leistung der Krankenkassen gesetzlich verankert wurde, wird das Stillgeld nicht mehr automatisch an alle stillenden Mütter ausbezahlt.
Einige besonders stillfreundliche Krankenversicherer entrichten aber auch weiterhin ein Stillgeld auf freiwilliger Basis - meist jedoch nur im Rahmen einer Zusatzversicherung. Sie müssen also bei Ihrer Krankenkasse anfragen, ob diese ein Stillgeld ausbezahlt und welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen.
Stand: 08/08, BH
info [at] swissmom.ch
Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen
keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung
durch medizinisch ausgebildete Fachleute.
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen
copyright swissmom.ch 2009