Dazu gehören zum einen die gleichen Leistungen wie bei Krankheit und zum anderen die besonderen Leistungen: Die von Ärzten oder Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft, aber auch die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einer Einrichtung der teilstationären Krankenpflege sowie die Geburtshilfe durch Ärzte oder Hebammen. Schliesslich gehört auch die notwendige Stillberatung, die Pflege und der Aufenthalt des gesunden Neugeborenen dazu, solange es sich mit der Mutter im Spital aufhält.
10/07, AS
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