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Ja zur „Mutterschaftsversicherung“ - und jetzt?

Erwerbstätige Frauen, die ein Kind bekommen, sollen eine finanzielle Entschädigung bekommen. Das Stimmvolk hat am letzten Wochenende mit rund 55% deutlich Ja zur Revision der Erwerbsersatzordnung gesagt. Die Ja-Stimmen kamen vor allem aus der Romandie und aus dem Tessin. In der Deutschschweiz stimmten nur die beiden Basel, Zürich und Bern Ja. Ländliche Gebiete lehnten die Vorlage mehrheitlich und zum Teil mit grossem Mehr ab. Fazit: Beim Ja zur Mutterschaftsversicherung hat das Zusammenspiel aller gegen die SVP funktioniert.

Innenminister Pascal Couchepin zeigte sich sehr zufrieden mit dem Resultat. Er erklärte, er würde die Vorlage gerne sehr schnell umsetzen. Wenn es gehe, werde er sie bereits im neuen Jahr (1.1.05 oder 1.7.05) in Kraft setzen. Allerdings: Eine Nachfrage beim Departement in Bern ergab, dass es höchstwahrscheinlich der 1. Juli 05 werden wird. Da die neuen Bestimmungen auch gelten, wenn die Geburt höchstens 98 Tage vor dem Inkrafttreten dieser Änderung erfolgt ist, bedeutet das de facto, dass erst die Schwangeren, die nach dem 24. März 2005 entbinden, in den Genuss der neuen Regelung kommen werden. Die Entschädigungen werden jedoch frühestens ab dem Inkrafttreten dieser Änderung ausgerichtet (s. Abstimmungstext, Abschnitt 6, Schluss-und Übergangsbestimmungen, Art.2. ), das heisst sie werden dann rückwirkend ausgezahlt.

Stand: 10/04, B.H.

 

 

 



 

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