Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG/VVG). Kündigungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich sowie frist- und termingerecht erfolgen. Eine Kündigung ist dann rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Arbeitstag Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Versicherung eingetroffen ist. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) – die Grundversicherung – kann mit einer Frist von einem Monat per 31. Dezember 2008 gekündigt werden. Die Kündigung muss jedoch spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist d.h. also am 28. November 2008 bei der zuständigen Vesicherungs Geschäftstelle eintreffen.
Zusatzversicherungen, die per 1. Januar 2009 aufschlagen, können ohne Einhaltung einer Frist per 31. Dezember 2008 (Eintreffen des Briefes bei der Versicherung) gekündigt werden.
Ein Wechsel der Altersgruppe führt zu Anpassungen bei der Versicherungsprämie. Die Grundversicherung kennt folgende Altersgruppen:
Die Umteilung von einer tieferen in die höhere Alterskategorie erfolgt jeweils per Ende des Jahres, in dem der Versicherte das 18. respektive das 25. Lebensjahr vollendet hat und es müssen dann höhere Prämien bezahlt werden. Wenn Sie mit der zugeteilten Franchise (gesetzliches Minimum Fr. 300.- für Erwachsene) nicht einverstanden sind, sollten Sie sich möglichst rasch nach dem Erhalt der Mitteilung schriftlich bei der Kasse melden und diejenige Franchise verlangen, die für Sie optimal ist.
Stand: 09/08, PvE
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