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2006: Endlich eine bundesweite Regelung der Kinderzulagen?

www.kinderzulagen.chHeute erhalten Eltern leicht den Eindruck, dass es sich bei Kinderzulagen um eine Lotterie handelt. Je nach Kanton, Arbeitgeber und Beschäftigungssituation liegt eine Zulage von 0 bis 444 Franken drin. Warum ist das so? Nehmen wir dazu ein Beispiel:

Familie Blum mit Sohn und Tochter erhält 320 Franken Kinderzulagen, Familie Maurer mit ebenfalls zwei Kindern bezieht 440 Franken Zulagen und Familie Fischer erhält gar keine Kinderzulagen. Doch die drei Familien wohnen alle in derselben Strasse in Freiburg. Wie ist das möglich? Herr Blum arbeitet in der Stadt Bern und erhält pro Kind 160 Franken Kinderzulage pro Monat. Herr und Frau Maurer arbeiten beide Teilzeit im Kanton Freiburg, sie erhalten pro Kind 220 Franken Kinderzulage. Familie Fischer hat als selbständig Erwerbende gar keinen Anspruch auf Zulagen.

In der Tat gibt an die 50 verschiedene Regelungen in der Schweiz, denn die Höhe der Kinderzulagen ist kantonal geregelt und richtet sich nach dem Arbeitsort. Daneben bestehen noch Dutzende weitere Regelungen für einzelne Berufsgruppen. Der Kanton Bern hat die Kinderzulagen auf 160 Franken festgelegt, der Kanton Freiburg auf 220 Franken für die ersten zwei Kinder und sogar 240 Franken ab dem dritten Kind. Weil also die Eltern nicht im gleichen Kanton arbeiten, erhalten die Familien Blum und Maurer auch nicht die gleichen Kinderzulagen. Und für selbständig Erwerbende gibt es in den meisten Kantonen gar keine Zulage. Ein Blick in die kantonalen Gesetze zeigt, dass die Kinderzulagen von 160 Franken im Kanton Bern bis 444 Franken im Kanton Wallis beim dritten Kind in Ausbildung reichen. In der kleinräumigen Schweiz und bei der heutigen Mobilität der Bevölkerung sind das absurde Unterschiede.

Selbstverständlich bedeutet ein Kind für die Eltern vor allem viel Freude und ist mit grossenwww.kinderzulage.ch Emotionen verbunden. Trotzdem wissen alle Mütter und Väter, dass es viel Geld kostet, ein Kind grosszuziehen. Im Familienbericht 2004 des Bundesrats werden die durchschnittlichen monatlichen Kosten auf 1400 Franken pro Kind beziffert. Die heutigen Kinderzulagen von durchschnittlich 190 Franken im Monat sind somit nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Oft verzichten heute auch immer mehr Familien in der Schweiz unter anderem aus finanziellen Gründen auf ein zweites oder drittes Kind. Ein Skandal ist, dass in der Schweiz fast 250000 Kinder unter der Armutsgrenze leben müssen - mit negativen Folgen für die ganze Gesellschaft.

Kinderzulagen sind aus Sicht der sozialen Gerechtigkeit und der Anerkennung der Familien das beste Mittel der Familienpolitik. Kinderzulagen kommen gezielt den Familien mit Kindern zugute und unterstützen vor allem die mittleren und unteren Einkommen, welche dringend auf Verbesserungen angewiesen sind. Bei Steuerabzügen profitieren hingegen die hohen Einkommen mehr.

Bereits 1992 hat das Parlament einem Vorstoss der damaligen Nationalrätin Angeline Fankhauser zur Verbesserung der Kinderzulagen zugestimmt. Dann geschah aber lange nichts mehr. 2003 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für faire Kinderzulagen!» vom Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse eingereicht. Mit der Initiative soll der Grundsatz «ein Kind – eine Zulage» verwirklicht werden. Zudem werden die Kinderzulagen gesamtschweizerisch geregelt und auf 15 Franken am Tag erhöht.
Aufgrund der Initiative hat das Parlament einen Gegenvorschlag erarbeitet. Auch dieser sieht vor, dass die Anspruchsregelungen vereinheitlicht werden. Hingegen sind sich Nationalrat und Ständerat uneinig, ob jedes Kind eine Zulage erhalten und ob ein Mindestbetrag von 200 Franken für Kinder und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung festgelegt werden soll. Ohne diese entscheidenden Punkte bringt der Gegenvorschlag den Familien keine spürbare Verbesserung. Die Beratungen werden wahrscheinlich im März 2006 abgeschlossen. Findet sich keine Einigung in den beiden Bundeskammern, die zu einer gesamtschweizerischen gesetzlichen Regelung führt, findet Ende 2006 oder Anfang 2007 eine Volksabstimmung zu den Kinderzulagen statt. Dann kann die Bevölkerung bestimmen, ob die Lotterie bei den Kinderzulagen ein Ende haben und in Zukunft jedes Kind eine angemessene Kinderzulage erhalten soll.

Quelle: www.kinderzulagen.ch

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

Bundesamt für Sozialversicherungen - Familienfragen
www.bsv.admin.ch/fam/grundlag/d/familienzulagen.htm

Bundesamt für Sozialversicherungen - Familienbericht
www.bsv.admin.ch/fam/projekte/d/familienbericht.htm

Initiative «Für faire Kinderzulagen!» - Informationen zu Kinderzulagen
www.kinderzulagen.ch

Die Kinderzulagen im Parlament
www.parlament.ch/do-kinderzulagen

Nachtrag am 21.3.2006 (PvE):
Nach langem politischen Ringen stimmte nun der Ständerat einer Vereinheitlichung der Kinderzulagen zu. Die Lösung sieht vor, dass künftig jede Familie Anrecht auf eine Kinderzulage von monatlich mindestens Fr. 200.- und auf eine Ausbildungszulage von mindestens Fr. 250.- hat. Davon ausgeschlossen aber dürften die Selbständigerwerbenden sein. Auf die Vorlage wartet ein Abstimmungskampf und das letzte Wort dürfte das Volk haben. Es wird sich dann zeigen, ob es bei den heutigen Ansätzen zwischen 160 und 444 Franken bleiben will; oder ob es Zulagen von 200/220 Franken wünscht oder ob es Familien noch stärker unterstützen will und eine Zulage von mind. Fr. 450.- will, wie es die Initiative von Travail.Suisse fordert.
 

02/06, AS
 



 

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