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Darf man mit Kindern forschen?

Geht es um Forschung mit Kindern, gehen die Emotionen hoch. Denn Kinder sind besonders schutzbedürftig.

Die Forschung an urteilsunfähigen Patienten – zum Beispiel an kleinen Kindern, aber auch an alten Menschen, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können – wirft immer wieder heikle, ethische Fragen auf. Kann mit und für kleine Kinder geforscht werden, ohne deren Autonomie zu gefährden? An dieser Frage erhitzten sich im vergangenen August die Gemüter, als Sesam, ein Nationaler Forschungsschwerpunkt der Universität Basel, in die Schlagzeilen geriet. Das Sesam-Projekt (Studienbeschrieb s.u.) hat sich der Erforschung der psychischen Gesundheit der Schweizer Bevölkerung verschrieben und möchte in den nächsten Jahren beispielsweise mehr über die Entstehung von Depressionen erfahren. Dabei sollen 3000 Kinder ab der 12. Schwangerschaftswoche bis zum 20. Altersjahr regelmässig untersucht werden. Darf man mit diesem Ziel vor Augen an Kindern forschen? Oder an ungeborenem Leben?

Kritische Vereinigungen wie der Basler Appell gegen Gentechnologie sagen nein und möchten die «fremdnützige Forschung an Kindern unterbinden». Fremdnützig bedeutet, dass der Patient nicht unmittelbar von der Forschung profitiert (im Gegensatz zu eigennützig). Diese Art der Forschung gilt in der Schweiz bei urteilsunfähigen Patienten zwar zum Teil als heikel, ist auf Bundesebene aber nicht verboten. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf eine Interpellation zu Sesam: «Das Heilmittelgesetz erlaubt klinische Versuche an urteilsunfähigen oder urteilsfähigen unmündigen oder entmündigten Patienten unter gewissen Voraussetzungen, auch wenn davon kein direkter Nutzen für die betroffene Person erwartet wird.» Einzig die vier Kantone Jura, Neuenburg, Schaffhausen und Tessin verbieten diese Forschung. (Allerdings muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass Sesam keine klinische Studie ist, sondern «nur» eine Beobachtungsstudie, und als solche gar nicht unter das Heilmittelgesetz fällt.) 

Betreiben die Sesam-Wissenschaftler aber überhaupt fremdnützige Forschung? «Die Patienten, die an Sesam teilnehmen, erhalten infolge dieses Projektes Informationen über sich selbst, die sie ansonsten nicht bekommen könnten», sagt Jürgen Margraf, Psychologieprofessor und Leiter der Studie. «Sie profitieren also unmittelbar.» Zudem ist in der Schweiz laut Margraf fast die Hälfte der Bevölkerung von psychischen Störungen betroffen. Die Wahrscheinlichkeit ist demnach gross, dass jemand – falls er nicht selbst betroffen ist – jemanden in der Familie kennt, der es ist. Die Forschung an der psychischen Gesundheit sei damit ein Problem, das früher oder später praktisch alle betreffe. Für Margraf ist der Eigennutzen für die Studienteilnehmer damit gegeben.

Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit Sesam zu Diskussionen führte, war derjenige der Zustimmung. Die Kinder, die an der Sesam-Studie teilnehmen, werden zwar ab einer gewissen Reife (meist ab 12 Jahren, manchmal auch früher) gefragt, ob sie an der Studie teilnehmen wollen, und können dies dann ablehnen. Vor diesem Alter entscheiden allerdings die Eltern über eine Teilnahme. Die Eltern fällen diesen Entscheid stellvertretend für die Kinder. Dürfen sie das? Ja, sie dürfen.

Dasselbe Problem stellt sich in etwas anderer Weise tagtäglich: Wenn ein Kind erkrankt, müssen die Eltern Entscheide im Namen des Kindes fällen, etwa über die Art der Behandlung. Diese Entscheidung muss juristisch betrachtet im Sinne des Kindeswohles erfolgen.

Bei einer medizinischen Behandlung ist dieses Vorgehen gang und gäbe. Geht es aber um Forschung, stellt sich die Frage: Ist diese Forschung auch zum Wohle des Kindes? «Ohne Forschung gibt es keinen medizinischen Fortschritt, das gilt für krebskranke Kinder ebenso wie für psychisch kranke Kinder», erklärt Jürgen Margraf. «Wird diese Forschung nach ethischen und wissenschaftlich fundierten Grundsätzen durchgeführt, profitiert auch das Kind.»

Die Forschung an Kindern und die Behandlung von Kindern sind aus juristischer Sicht also zwei Paar Schuhe, obwohl beides in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen ist. Das zeigt sich auch im Entwurf der kürzlich veröffentlichten medizinisch-ethischen Grundsätze der Schweizerischen Akademie der Wissenschaften im Umgang mit urteilsunfähigen Patientinnen und Patienten. In diesem Dokument wollte man ursprünglich auch die Forschung mit urteilsunfähigen Patienten regeln, hat dann aber aufgrund der Komplexität darauf verzichtet. Das Dokument umfasst nun nur Behandlung und Betreuung. Dabei gilt: Bei medizinischen Eingriffen an Kindern müssen Stellvertreter entscheiden, also die Eltern oder ein Vormund.

Dasselbe gilt auch bei der Verwendung von genetischem Material. Bei Sesam wollen die Forscher auch gewisse genetische Daten über die Studienteilnehmer sammeln. «Wer ein komplettes Bild über den psychischen Gesundheitszustand eines Menschen erhalten möchte, der muss auch diese Daten anschauen», so Margraf. Denn manche psychische Störung hat eine Verankerung im Erbgut. Die Kritiker der Studie urteilen jedoch, dass gemäss Artikel 119 der Bundesverfassung das Erbgut einer Person nur untersucht werden darf, wenn die Person zustimmt. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit des Stellvertreterentscheids. Die Eltern können also über die Verwendung entscheiden und sie müssen dies bei Sesam auch tun. Zudem haben auch hier die Kinder ab einem bestimmten Alter die Möglichkeit, die Entnahme zu verweigern.

Das Gebiet ist in der Schweiz jedoch nicht abschliessend geregelt und das Gesetz über genetische Untersuchungen am Menschen, welches zumindest Teilbereiche dieser Forschung regeln wird, tritt erst Anfang 2007 in Kraft.

Abschliessend nochmals die Frage: Soll man mit Kindern forschen? Oder besteht gar eine Verpflichtung dazu? Nur wenige Eltern sind aus freien Stücken bereit, ihr Kind in die Hände der Forscher zu «übergeben». Das ist nachvollziehbar. Weil Kinder besonders schutzbedürftig sind.

Aus diesem Schutzbedürfnis leiten Experten heute aber auch ab, dass umgekehrt Staat, Gesellschaft, akademische und klinische Gemeinde und auch die Pharmaindustrie verpflichtet sind, Kinder am pharmazeutischen Fortschritt teilhaben zu lassen.

Denn laut Schätzungen sind über die Hälfte der Medikamente, die bei Kindern angewendet werden, nicht an Kindern getestet worden, sondern meist nur bei Erwachsenen. Damit steigt das Risiko, dass bei Kindern unerwünschte Wirkungen auftreten, denn ihr Körper reagiert anders als der erwachsene. Deshalb muss Forschung mit Kindern unter strengen Voraussetzungen in der Schweiz möglich sein. Der Bundesrat hat dies in seiner Antwort zu Sesam vom 2. Dezember 2005 bekräftigt.

Quelle: Adrian Heuss für Dossier Gesundheit


Antwort des Bundesrates zu Sesam vom 2. Dezember:
www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2005/d_gesch_20053684.htm

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Sesam: Was macht uns gesund?

Depressionen, Angst- und Suchterkrankungen gehören in den Industrieländern schon heute zu den häufigsten Ursachen für Erwerbsunfähigkeit und vorzeitige Sterblichkeit. Nach Hochrechnungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden im Jahr 2020 Depressionen weltweit die zweithäufigste Ursache für Erwerbsunfähigkeit und vorzeitige Sterblichkeit sein, lediglich übertroffen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Diesen Angaben der WHO trägt der Schweizerische Nationalfonds (SNF) Rechnung und bewilligte im März 2005 das Projekt Sesam (Swiss Etiological Study of Adjustment and Mental Health) als Nationalen Forschungsschwerpunkt. 3000 Kinder sollen von der 12. Schwangerschaftswoche an bis zum 20. Lebensjahr kontinuierlich untersucht werden. Genetische Daten von Kindern, Eltern und Grosseltern sollen mit Gesundheits- und Verhaltensdaten verglichen werden. Sesam will komplexe Wechselwirkungen zwischen psychosozialen und genetisch-biologischen Varianten im individuellen Entwicklungsverlauf und über Generationen hinweg untersuchen.

Weitere Informationen zu Sesam:
www.sesam.unibas.ch



 

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