Bisher galt in der Schweiz, dass Kinder bis sieben Jahre einen besonders gesicherten Autositz brauchen, der auf dem Rücksitz befestigt wird. Der Bundesrat hat eine neue Sicherheitsregel erlassen, die ab 1. April 2010 in Kraft tritt. Danach werden die Sicherheitsbestimmungen auf ältere Kinder ausgeweitet, indem nun Kinder bis zu 12 Jahren, es sei denn, sie sind schon grösser als 150 Zentimeter, ab dem 1. April 2010 auf Spezialsitzen Platz nehmen müssen, wenn sie in einem Privatwagen sitzen.
Diese Sicherheitsvorschrift betrifft alle Privatautos sowie neue Schulbusse.
Als sicher und den Vorschriften genügend gelten alle „Kinderrückhaltevorrichtungen“, die mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 erfüllen, erkennbar auf dem Etikett mit dem Prüfzeichen ECE-R-44 und der Seriennummer 03 oder höher.
Die Sicherheitsregelung betrifft nicht nur Eltern, sondern auch alle, die bloss gelegentlich Kinder im Auto transportieren d.h. z.B. auch wer Nachbarskinder zum Fussball fährt.
Der beste Kindersitz nützt aber nur, wenn er richtig verwendet wird. Weitere Informationen rund um das Thema Sicherheit für Kinder im Auto findet man im Ratgeber „Auto-Kindersitze 2009“ vom TCS und der BFU, zu bestellen unter www.tcs.ch „Kindersitze“.
Bei swissmom finden Sie weitere Informationen zum Thema "Autositze für Kinder" hier:
Babys und Kinder müssen im Auto angeschnallt werden
Auto-Kindersitze - die besten im TCS-Test (2009)
Stand: 2/10, PvE
info [at] swissmom.ch
Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen
keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung
durch medizinisch ausgebildete Fachleute.
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen
copyright swissmom.ch 2009