Bis zum 31.12.2010 mussten die Krankenkassen aus der Grundversicherung Fr. 180.– pro Jahr zurückerstatten. Diese Bestimmung wurde gestrichen. Die Streichung des Beitrages für Erwachsene ist vertretbar. Unverantwortlich ist die Streichung der Beiträge jedoch für Kinder und Jugendliche.
Die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft, die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie (SGP), die Foederatio Paedo medicorum helveticorum (fPmh), die Stiftung Patientenschutz (SPO) und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ersuchen nun den Bundesrat um Wiedereinführung der Brillenvergütung für Kinder und Jugendliche.
Dazu kurz das Wichtigste:
1. Kinder mit Sehfehlern brauchen häufig eine neu angepasste Brille (ca. alle 6 – 12 Monate). Die schnellen Veränderungen des Sehvermögens kommen meist in der Pubertät zur Ruhe. Sehfehler bei Kindern sind fast immer krankhaft.
2. Sehfehler treten innerhalb der gleichen Familie oft gehäuft auf. Gerade kinderreiche Familien werden durch solche Kosten überaus stark belastet. Drei Kinder oder Jugendliche mit korrekturbedürftigen Sehstörungen belasten das Familienbudget nun mit mindestens Fr. 1'000.– pro Jahr zusätzlich.
3. Nicht erkannte und nicht therapierte Sehfehler können nach der Pubertät nicht mehr korrigiert werden. Resultat sind bleibende Schäden an denen das Kind nach der Pubertät lebenslang leiden wird (z.B. Anisometropie, verstecktes oder kleinwinkliges Schielen).
Kinder mit Sehfehlern haben in der Schule klare Nachteile und riskieren später Einschränkungen bei der Berufswahl. Der Schaden, den diese Regelung an den Kindern verursacht, ist um ein Vielfaches höher als die Ersparnis an Gesundheitskosten.
Weitere Informationen und eine Unterschriftenvorlage finden Sie auf der Website: www.sog-sso.ch
Hinweis: Diese Petition stützt sich auf Art. 33 BVG. Zur Unterschrift berechtigt ist jedermann, unabhängig von Stimm- und Wahlrecht.
Petitionstext
Der Bundesrat wird ersucht, Brillengläser/Kontaktlinsen bis zum vollendeten 18. Altersjahr gegen augenärztliches Rezept mit jährlich höchstens Fr. 180.– zu unterstützen (wie vor 1.1.2011).
Wir unterstützen diese Petition:
Name / Vorname
Geburtsdatum
Adresse Wohnort Unterschrift
Senden an: Petition Brillenvergütung, Schweiz. Ophthalm. Gesellschaft, Postfach 39, 9435 Heerbrugg
Stand: 3/11, BH
info [at] swissmom.ch
Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen
keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung
durch medizinisch ausgebildete Fachleute.
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen
copyright swissmom.ch 2009